Unsere Leistungen in der ambulanten Pflege

Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit dient die soziale Pflegeversicherung (SGB XI), die Krankenversicherung (SGB V), die Sozialhilfe (SGB XII) und natürlich die finanziellen Möglichkeiten der Kunden. Art, Umfang und Preis der Leistungen werden in einem Pflegevertrag gemeinsam mit den Kunden festgelegt. Unsere personelle Ausstattung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (Qualitätsgrundsätze gemäß SGB XI und SGB V).

Der umfangreiche Leistungskatalog in der Alten- und Krankenpflege, die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten und die jeweiligen Finanzierungsfragen sind wichtiger Bestandteil unserer Beratung. Bei einem Gespräch in unserem ambulanten Pflegedienst oder in der häuslichen Umgebung der Kunden können gemeinsam individuelle Lösungen erarbeitet werden.